Kann ich eigene Statuten verwenden?

In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, ob Sie für die Gründung Ihrer GmbH oder AG eigene Statuten verwenden können und was dabei zu beachten ist.

Unsere tiefen Gründungspreise können wir nur deshalb anbieten, weil wir mit standardisierten Statuten arbeiten, deren Inhalt wir und unsere Notare exakt kennen. Insofern entfällt dort eine individuelle Prüfung und nachträgliche Abstimmung der Gründungsdokumente.

Werden bereits vorbereitete oder veränderte Statuten von Kundenseite eingereicht, müssen wir die Statuten sorgfältig prüfen und in den meisten Fällen auch Anpassungen an sonstigen Gründungsdokumenten (Handelsregisteranmeldung, Gründungsurkunde) vornehmen. Dies verursacht einen erheblichen Mehraufwand im Vergleich zu einer Gründung, bei der die Statuten von Jurata zur Verfügung gestellt und unverändert übernommen werden.

Unsere tiefen Gründungspreise können wir nur deshalb anbieten, weil wir mit standardisierten Statuten arbeiten, deren Inhalt wir und unsere Notare exakt kennen. Insofern entfällt dort eine individuelle Prüfung und nachträgliche Abstimmung der Gründungsdokumente.

Falls individuelle Statuten oder Änderungen der zur Verfügung gestellten Statuten gewünscht werden, müssen wir Ihnen den entsprechenden Mehraufwand in Rechnung stellen. Gerne unterbreiten wir Ihnen vorgängig eine verbindliche Offerte.