In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, was es mit den Rechnungen von Verzeichnissen und Registern auf sich hat, die Sie teilweise nach der Eintragung im Handelsregister erhalten.
Nach Publikation Ihres Unternehmens im Handelsregister kommt es leider vermehrt zum Versand von irreführenden Rechnungen durch Betreiber von privaten Registern, Verzeichnissen etc. Dabei wird versucht, den Eindruck von offiziellen staatlichen Behörden zu erwecken. Lediglich im Kleingedruckten findet sich ein Hinweis, wonach das Schreiben ein Angebot sei und die Bezahlung der Rechnung eine Annahme des Angebots darstelle.
Sie müssen solche Rechnungen nicht bezahlen. Die betreffenden Register und Verzeichnisse bieten in der Regel keinerlei Mehrwert, weshalb Jurata davon abrät, die betreffenden Angebote anzunehmen.
Einzig die Rechnung des offiziellen Handelsregisteramtes muss beglichen werden. Diese Rechnung sieht für den Kanton Zürich bspw. wie folgt aus:

