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Kann ich meine Einzelfirma in eine GmbH oder AG umwandeln?

In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, wie die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG abläuft und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Eine direkte Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG ist nicht möglich. Sie haben aber zwei Möglichkeiten, mit welchen Sie im Ergebnis eine "Umwandlung" bewerkstelligen können:

Variante 1: Neugründung einer GmbH

In vielen Fällen besteht der einfachste Weg darin, dass Sie einfach eine neue GmbH oder AG gründen und mit dieser die Geschäftstätigkeit fortsetzen. Besonders in Fällen, in denen es wenige Vermögensgegenstände (beispielsweise Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge etc.) gibt, welche Sie für Ihre Geschäftstätigkeit benötigen, und wenige Vertragsverhältnisse bestehen, die in die neue GmbH oder AG übertragen werden müssen, ist dies der einfachste und kostengünstigste Weg. Nach der Gründung der GmbH oder AG kann die bestehende Einzelfirma aus dem Handelsregister gelöscht werden. Die Kosten belaufen sich bei Jurata auf CHF 480 zzgl. MWST, wobei die Handelsregistergebühren in Höhe von CHF 600–800 noch dazukommen.

Variante 2: Sacheinlagegründung

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass sämtliche Vermögensgegenstände und Vertragsverhältnisse Ihrer Einzelfirma ohne Weiteres auf die GmbH oder AG übertragen werden, muss eine sogenannte Sacheinlagegründung erfolgen, bei der auf dem Weg der Vermögensübertragung die gesamte Bilanz (Aktiven und Passiven) Ihrer Einzelfirma in die zu gründende GmbH oder AG eingebracht wird. Dieses Verfahren ist deutlich aufwändiger, benötigt mehr Dokumente und Bestätigungen und verursacht deswegen deutlich höhere Kosten. Bei einer Sacheinlagegründung mit Einbringung einer Einzelfirma müssen Sie mit Gesamtkosten von etwa CHF 2000 zzgl. MWST rechnen, wobei die Handelsregistergebühren in Höhe von CHF 600–800 noch dazukommen.