Wer sind die Personen, die auf dem Dokument «Vollmacht» aufgeführt sind?
In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, wer die Personen sind, die Sie im Rahmen der Gründungsvollmacht für Ihre Gründung bevollmächtigen.
Damit Jurata die Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) vollziehen kann, ohne dass Sie persönlich zu unseren Partner-Notaren in den Kanton St. Gallen anreisen müssen, benötigen wir eine unterzeichnete Gründungsvollmacht von Ihnen und Ihren Mitgründern. Mit der Vollmacht bevollmächtigen Sie die Mitarbeitenden unserer Notare, Sie und Ihre Mitgründer im Rahmen des formellen Gründungsakts zu vertreten und diesen – rein formellen – Akt für Sie vorzunehmen.
Die entsprechende Vollmacht ist auf die erforderlichen Handlungen im Zusammenhang mit der Gründung beschränkt und erlischt nach Abschluss der Gründung. Insofern besteht kein Grund zur Sorge, dass die bevollmächtigen Personen Handlungen in Ihrem Namen vornehmen, mit denen Sie nicht einverstanden sind.
Das beschriebene Vorgehen ist Standard bei allen Gründungsplattformen in der Schweiz. Es erlaubt den Gründungsplattformen – inklusive Jurata – die Gründungen höchst effizient und damit auch kostengünstig und schnell anzubieten.